Rechtsprechung
   LAG Köln, 29.01.2003 - 7 TaBV 69/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4400
LAG Köln, 29.01.2003 - 7 TaBV 69/02 (https://dejure.org/2003,4400)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.01.2003 - 7 TaBV 69/02 (https://dejure.org/2003,4400)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 7 TaBV 69/02 (https://dejure.org/2003,4400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsratswahl; Betriebsbegriff; Betriebsteile; "räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt"; "eigenständige Organisation"

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1, 4 Abs. 1, 19 BetrVG
    Betriebsratswahl; Betriebsbegriff; Betriebsteile; "räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt"; "eigenständige Organisation"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumliche Entfernung vom Hauptbetrieb; Eigenständige Organisation; Anfechtung der Betriebsratswahl

  • Judicialis

    BetrVG § 1; ; BetrVG § 4 Abs. 1; ; BetrVG § 19

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 1; BetrVG § 4 Abs. 1; BetrVG § 19
    Betriebsratswahl; Betriebsbegriff; Betriebsteile; "räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt"; "eigenständige Organisation"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 783/94

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung -

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2003 - 7 TaBV 69/02
    Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, dass trotz der Möglichkeiten telefonischer Kontaktnahme auch die Möglichkeit persönlicher Kontaktnahme gegeben sein muss und nicht lediglich unter äußerlich erschwerten Bedingungen wahrgenommen werden kann (BAG vom 21.06.1995, 2 AZR 783/94; BAG AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972; LAG Köln vom 20.11.1998, 11 TaBV 6/98).

    Dies wird auch in der bereits vom Arbeitsgericht angesprochenen Kasuistik in der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung deutlich und kommt besonders eindrucksvoll darin zum Ausdruck, dass das Bundesarbeitsgericht in zwei verschiedenen Fällen, in denen die zu beurteilenden Betriebsteile mit 22 km exakt gleich weit auseinander lagen, aufgrund der unterschiedlichen sonstigen äußeren Gegebenheiten einmal das Merkmal "räumlich weit entfernt" bejaht (BAG vom 21.06.1995, 2 AZR 783/94), ein anderes Mal indessen verneint hat (BAG AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG 1972).

    Einen Unterschied zu dem Sachverhalt, den das BAG in seiner Entscheidung vom 21.06.1995 (a. a. O.) zu beurteilen hatte, sieht das BAG trotz gleicher Kilometer-Entfernung und etwa gleich guter Erreichbarkeit per Pkw darin, dass in dem vom LAG Hamburg entschiedenen Fall zwischen den dortigen Betriebsstätten eine regelmäßige Busverbindung nach Schichtende eingerichtet gewesen sei.

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89

    Personalvertretungsgesetz - Verselbstständigung einer Dienststelle - Räumliche

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2003 - 7 TaBV 69/02
    Die Beschwerdekammer vermag sich daher auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht anzuschließen (a. A.: LAG Köln vom 20.11.1998, 11 TaBV 8/98): Das Bundesverwaltungsgericht nimmt eine Vermutungswirkung für räumlich weite Entfernung im Sinne von § 6 Abs. 3 BPersVG an, wenn die starre Grenze von 20 km überschritten ist und sich die zu beurteilenden Dienststellenteile in verschiedenen Dienstorten befinden (BVerwG NVwZ-RR 1992, 199 ff.).
  • LAG Köln, 20.11.1998 - 11 TaBV 6/98

    Voraussetzungen für die Zusammenfassung von Teilen eines Betriebes zu einem

    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2003 - 7 TaBV 69/02
    Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, dass trotz der Möglichkeiten telefonischer Kontaktnahme auch die Möglichkeit persönlicher Kontaktnahme gegeben sein muss und nicht lediglich unter äußerlich erschwerten Bedingungen wahrgenommen werden kann (BAG vom 21.06.1995, 2 AZR 783/94; BAG AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972; LAG Köln vom 20.11.1998, 11 TaBV 6/98).
  • LAG Hamburg, 01.11.1982 - 2 TaBV 8/82
    Auszug aus LAG Köln, 29.01.2003 - 7 TaBV 69/02
    Ebenso hat das LAG Hamburg in einem Fall entschieden, bei dem die Entfernung zwischen den Betriebsstätten ebenfalls 22 Kilometer betrug und die Fahrzeit mit dem Pkw in 20 Minuten zurückzulegen war (BB 1983, 1095 ff.).
  • LAG Köln, 06.02.2015 - 4 TaBV 60/14

    Betriebsratsfähigkeit eines 11 km vom Hauptbetrieb entfernten Betriebsteils

    Soweit die Antragstellerin sich zudem auf die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln vom 29.01.2003 (7 TaBV 69/02 - Rn. 54) beruft, wonach es "für einen ersten Zugriff" ausreicht, dass im Gegensatz zu früher heute in Anbetracht der Verbreitung von Mobiltelefonen jederzeit telefonisch Kontakt aufgenommen werden könne, und dass das Bundesarbeitsgericht in der schon genannten Rechtsbeschwerdeentscheidung vom 14.01.2004 (Rn. 25) dazu ausgeführt hat, dass moderne Kommunikationsmittel der Erleichterung der Kontaktaufnahme und der Möglichkeit der Absprache von Terminen und der Übermittlung von schriftlichen Unterlagen dienen und auch dazu benutzt werden, Termine so zu legen, dass sich durch Nutzung der Mitfahrgelegenheit (beim Werkstattmeister) oder durch Bildung von Fahrgemeinschaften Reisezeiten verkürzen lassen bzw. zeitaufwendige Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln entfallen, so widerspricht dieses erneut der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.05.2008 (a. a. O. - Rn. 29), wonach die Erreichbarkeit des im Hauptbetrieb bestehenden Betriebsrats per Post oder per Telefon oder mit Hilfe moderne Kommunikationsmittel für die Beurteilung der entscheidenden Frage des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG "unerheblich" ist und dass es vielmehr auf die "jederzeitige persönliche Erreichbarkeit des Betriebsrats für die Arbeitnehmer" ankommt.

    Die Kammer hat die Rechtsbeschwerde deshalb zugelassen, weil die in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.05.2008 aufgestellten Obersätze und Erwägungen bei der Subsumtion einzelnen, nach Auffassung der Kammer wesentlichen Punkten der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.01.2004 (7 ABR 26/03) und erst recht der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29.01.2003 (7 TaBV 69/02) widersprechen, die mit dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt wurde.

  • BAG, 14.01.2004 - 7 ABR 26/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl in einem Betriebsteil

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2003 - 7 TaBV 69/02 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht